Viele Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Betreuung arbeiten in Österreich selbstständig und sind über die SVS – Sozialversicherung der Selbständigen versichert. Die Sozialversicherung ist ein wichtiger Bestandteil einer seriösen und rechtlich korrekten Betreuung, denn sie umfasst unter anderem Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung.
Gerade für Familien ist es wichtig zu wissen: Die Sozialversicherungsbeiträge sind ein fixer Bestandteil der Tätigkeit einer selbstständigen Betreuungskraft und müssen bei der Kostenplanung berücksichtigt werden.
In den ersten drei Jahren der selbstständigen Tätigkeit werden die Beiträge grundsätzlich vorläufig auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage berechnet. Für 2026 beträgt diese Mindestbeitragsgrundlage 551,10 Euro monatlich. Daraus ergeben sich Mindestbeiträge von 101,95 Euro monatlich für die Pensionsversicherung, 37,48 Euro monatlich für die Krankenversicherung und 8,43 Euro monatlich für die Selbständigenvorsorge. Zusätzlich fällt die Unfallversicherung an. Die SVS nennt für Personenbetreuerinnen in den ersten drei Jahren einen vorläufigen Mindestbeitrag von 160,81 Euro monatlich für den kompletten Versicherungsschutz.
Nach diesen ersten drei Jahren werden die Beiträge stärker an das tatsächliche Einkommen angepasst. Ab dem vierten Kalenderjahr wird die vorläufige Beitragsgrundlage grundsätzlich aus der endgültigen Beitragsgrundlage des drittvorangegangenen Jahres abgeleitet. Das bedeutet: Wenn das Einkommen höher ist, können auch höhere Sozialversicherungsbeiträge vorgeschrieben werden.
Für Familien zeigt sich daran: Eine transparente Kostenaufstellung ist besonders wichtig. Neben dem Honorar der Betreuungskraft spielen auch Sozialversicherung, Organisation, Fahrtkosten und weitere Rahmenbedingungen eine Rolle.
Bei LWL24 unterstützen wir Familien dabei, die Kosten und Abläufe der 24-Stunden-Betreuung verständlich einzuordnen. So entsteht von Beginn an mehr Klarheit, Sicherheit und Planbarkeit.
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