Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung können für Familien eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Viele Betroffene und Angehörige fragen sich daher: Können die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung steuerlich geltend gemacht werden?
Die Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Betreuungskosten in Österreich als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden.
Welche Kosten können berücksichtigt werden?
Bei einer 24-Stunden-Betreuung können beispielsweise Kosten für die Betreuungskräfte, Vermittlungskosten und bestimmte weitere pflegebedingte Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden.
Dabei ist jedoch zu beachten: Erhaltene steuerfreie Zuschüsse wie das Pflegegeld oder die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung müssen grundsätzlich von den geltend gemachten Aufwendungen abgezogen werden.
Wie werden die Kosten geltend gemacht?
Die entsprechenden Aufwendungen können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Wichtig ist, Rechnungen, Zahlungsnachweise und weitere relevante Unterlagen sorgfältig aufzubewahren.
Ob und in welcher Höhe sich die Betreuungskosten tatsächlich steuerlich auswirken, hängt von der individuellen Situation ab.
LWL24 sorgt für Transparenz
Bei LWL24 ist es uns wichtig, Familien umfassend über die Kosten und mögliche finanzielle Entlastungen rund um die 24-Stunden-Betreuung zu informieren.
Sie haben Fragen zu den Kosten einer 24-Stunden-Betreuung? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für die individuelle steuerliche Beurteilung empfehlen wir die Rücksprache mit einer Steuerberatung oder dem zuständigen Finanzamt.

