In der 24-Stunden-Betreuung ist klar geregelt, welche Tätigkeiten Betreuungskräfte übernehmen dürfen. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen „leicht pflegerischen Tätigkeiten“ und medizinischen Leistungen.

🧼 Was zählt zu leicht pflegerischen Tätigkeiten?

Diese Aufgaben unterstützen den Alltag und die Grundversorgung der betreuten Person. Dazu gehören:

  • Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Anziehen)
  • Unterstützung beim Toilettengang
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Mobilisation (Aufstehen, Gehen, Umlagern)
  • Erinnerung an Medikamente

Diese Tätigkeiten dürfen von Betreuungskräften im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung durchgeführt werden.

💊 Wann sind medizinische Tätigkeiten erlaubt?

Medizinische bzw. pflegerische Maßnahmen (z. B. Injektionen, Verbandswechsel, Medikamentengabe) sind grundsätzlich diplomiertem Pflegepersonal vorbehalten.

👉 Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme:

Im Rahmen der sogenannten Delegation dürfen bestimmte Tätigkeiten an Betreuungskräfte übertragen werden – jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Anordnung durch eine Ärztin bzw. einen Arzt
  • Einschulung und Anleitung durch diplomiertes Pflegepersonal
  • Regelmäßige Kontrolle der Durchführung
  • Dokumentation der Maßnahmen

⚠️ Ohne diese Voraussetzungen dürfen medizinische Tätigkeiten nicht übernommen werden.

Fazit

Die 24-Stunden-Betreuung deckt viele unterstützende und leicht pflegerische Aufgaben ab. Medizinische Tätigkeiten sind nur im Rahmen klar geregelter Delegation erlaubt – für maximale Sicherheit und Qualität.

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