In der 24-Stunden-Betreuung ist klar geregelt, welche Tätigkeiten Betreuungskräfte übernehmen dürfen. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen „leicht pflegerischen Tätigkeiten“ und medizinischen Leistungen.
🧼 Was zählt zu leicht pflegerischen Tätigkeiten?
Diese Aufgaben unterstützen den Alltag und die Grundversorgung der betreuten Person. Dazu gehören:
- Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Anziehen)
- Unterstützung beim Toilettengang
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Mobilisation (Aufstehen, Gehen, Umlagern)
- Erinnerung an Medikamente
Diese Tätigkeiten dürfen von Betreuungskräften im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung durchgeführt werden.
💊 Wann sind medizinische Tätigkeiten erlaubt?
Medizinische bzw. pflegerische Maßnahmen (z. B. Injektionen, Verbandswechsel, Medikamentengabe) sind grundsätzlich diplomiertem Pflegepersonal vorbehalten.
👉 Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme:
Im Rahmen der sogenannten Delegation dürfen bestimmte Tätigkeiten an Betreuungskräfte übertragen werden – jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Anordnung durch eine Ärztin bzw. einen Arzt
- Einschulung und Anleitung durch diplomiertes Pflegepersonal
- Regelmäßige Kontrolle der Durchführung
- Dokumentation der Maßnahmen
⚠️ Ohne diese Voraussetzungen dürfen medizinische Tätigkeiten nicht übernommen werden.
Fazit
Die 24-Stunden-Betreuung deckt viele unterstützende und leicht pflegerische Aufgaben ab. Medizinische Tätigkeiten sind nur im Rahmen klar geregelter Delegation erlaubt – für maximale Sicherheit und Qualität.
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