Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung sind für viele Familien eine wichtige finanzielle Frage. Unter bestimmten Voraussetzungen kann in Österreich eine staatliche Förderung für die 24-Stunden-Betreuung beantragt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Eine Förderung ist grundsätzlich möglich, wenn die betreuungsbedürftige Person Pflegegeld ab Stufe 3 bezieht und eine Betreuung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen notwendig ist.

Bei den Pflegegeldstufen 3 muss die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung zusätzlich nachgewiesen werden. Ab Pflegegeldstufe 4 wird in der Regel von einem entsprechenden Betreuungsbedarf ausgegangen.

Auch das Einkommen spielt eine Rolle. Die Einkommensgrenze liegt grundsätzlich bei 2.500 Euro netto pro Monat (für eine Person im Haushalt), wobei unter anderem das Pflegegeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Das Vermögen bleibt grundsätzlich unberücksichtigt.

Wie hoch ist die Förderung?

Bei der Betreuung durch zwei selbstständig tätige Betreuungskräfte kann die Förderung derzeit bis zu 800 Euro pro Monat betragen.

Wie wird die Förderung beantragt?

Der Antrag wird beim Sozialministeriumservice gestellt. Dafür sind verschiedene Unterlagen und Nachweise erforderlich. Eine frühzeitige Antragstellung ist empfehlenswert.

LWL24 unterstützt Sie

Bei LWL24 unterstützen wir Familien nicht nur bei der Vermittlung geeigneter Betreuungskräfte, sondern auch bei den organisatorischen und administrativen Schritten rund um die 24-Stunden-Betreuung – einschließlich der Beantragung der Förderung.

Sie haben Fragen zur Förderung oder zur 24-Stunden-Betreuung? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich.

Hinweis: Fördervoraussetzungen und Förderhöhen können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Bestimmungen und die individuelle Prüfung durch die zuständige Förderstelle.

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