In der 24-Stunden-Betreuung arbeiten viele Betreuungskräfte in Österreich selbstständig. Das bedeutet: Die Betreuungskraft führt ein eigenes Gewerbe und ist damit grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, ihre Sozialversicherungsbeiträge an die SVS – Sozialversicherung der Selbständigen – zu bezahlen.

Wichtig zu wissen: Es handelt sich um ihr Gewerbe. Daher liegt auch die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge bei der Betreuungskraft selbst.

In der Praxis gibt es jedoch unterschiedliche organisatorische Lösungen. Manche Familien übernehmen für die Betreuungskraft die Überweisung der SVS-Beiträge, damit diese fristgerecht bezahlt werden. Der überwiesene Betrag wird dann meist bei der nächsten Honorarnote entsprechend abgezogen. Wichtig ist dabei, dass alles klar dokumentiert und transparent vereinbart wird.

Bei LWL24 sind die SVS-Beiträge bereits im vereinbarten Betrag inkludiert – also brutto berücksichtigt. Das schafft für Familien mehr Klarheit und Planbarkeit, weil keine unerwarteten Zusatzkosten entstehen.

Vorsicht ist bei intransparenten Angeboten geboten: Wenn zunächst ein sehr günstiger Betrag genannt wird, die Sozialversicherungsbeiträge aber später noch zusätzlich dazukommen, kann die tatsächliche monatliche Belastung deutlich höher sein als ursprünglich angenommen.

Deshalb empfehlen wir Familien, Angebote immer genau zu vergleichen und darauf zu achten, ob die Sozialversicherungsbeiträge bereits enthalten sind oder zusätzlich bezahlt werden müssen.

Eine transparente Kostenaufstellung ist ein wichtiger Bestandteil einer seriösen 24-Stunden-Betreuung. Sie gibt Familien Sicherheit und verhindert unangenehme Überraschungen.

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