Wer eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nimmt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung erhalten. Doch wie wird diese Förderung eigentlich beantragt?
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag auf Förderung der 24-Stunden-Betreuung wird beim zuständigen Sozialministeriumservice eingebracht. Wichtig ist, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen, damit die Förderung zeitnah geprüft und gewährt werden kann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Antragstellung sind verschiedene Angaben und Nachweise erforderlich. Dazu gehören unter anderem Informationen zur betreuungsbedürftigen Person, zum Pflegegeld, zum Einkommen sowie zur bestehenden 24-Stunden-Betreuung. Auch Unterlagen zu den eingesetzten Betreuungskräften können erforderlich sein.
Ob ein Anspruch auf Förderung besteht, wird anschließend von der zuständigen Stelle geprüft.
LWL24 unterstützt bei der Antragstellung
Formulare, Nachweise und organisatorische Abläufe können für Familien zusätzlichen Aufwand bedeuten. Deshalb unterstützt LWL24 seine Kundinnen und Kunden auch bei den administrativen Schritten rund um die Förderung.
Wir helfen bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und unterstützen bei der Beantragung der Förderung für die 24-Stunden-Betreuung. So können sich Familien stärker auf das konzentrieren, worauf es wirklich ankommt: eine verlässliche Betreuung zu Hause.
Sie haben Fragen zur Förderung oder benötigen Unterstützung bei der Organisation einer 24-Stunden-Betreuung? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne persönlich.
Hinweis: Die Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen können je nach individueller Situation variieren. Maßgeblich sind die aktuellen Bestimmungen und die Prüfung durch die zuständige Förderstelle.

