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TIPP von LebensWert24: Was ist eine 24-Stunden-Betreuung?

Erstellt von Christian Schönherr | | Tipp

LebensWert24 startet mit diesem kurzen Beitrag eine Reihe von Nachrichten um Ihnen Tipps rund um die 24-stunden-Betreuung zu geben.

Eines vorweg: die 24-Stunden-Betreuung ist KEINE (24-Stunden-)Pflege!

Leider wird der Bevölkerung mit zweideutigen Bezeichnungen (so etwa wie "Die 24-Stunden-Pflege" oder "Pflege rund um die Uhr") immer wieder suggeriert, dass hierbei Pflegepersonal vermittelt wird. Dem ist leider nicht so!

Die 24-Stunden-Betreuung fällt vielmehr unter das Hausbetreuungsgesetz und ist natürlich auch in weiteren Gesetzen verankert. Aber primär werden Haushaltstätigkeiten durchgeführt - putzen, waschen, kochen, usw. Auch wenn einmal eine Krankenschwester vermittelt wird, so darf diese Betreuerin die Tätigkeiten einer Krankenschwester NICHT ausüben, da sie in der Regel keine sog. Nostrifizierung (Anerkennung von ausländischen Ausbildungen) hat. Auch sie ist eine "einfache" Betreuerin!

Es gibt im Gesetz die Möglichkeit einzelne medizinisch pflegerische Tätigkeiten zu "Delegieren" (Medikamentengabe, Bandagieren, usw.). Diese Delegierung muss von einem Arzt oder einer Pflegekraft durchgeführt und abgezeichnet werden - LebensWert24 informiert Sie hierzu.

Das Gesetz schreibt vor, dass ein/e Personenbetreuer/in eine Ausbildung im Ausmaß von 120 Stunden (plus 240 Stunden Praxis) ODER mindestens 6 Monate Erfahrung vorweisen muss. Sehr viele Personenbetreuungskräfte können diese Ausbildung vorweisen bzw. beginnen diese Ausbildung nach ihrem Tätigkeitsbeginn. Leider gibt es auch hier (wenige) Schwarze Schafe und so sind gefälschte Ausbildungsnachweise im Umlauf - dies zu erkennen ist schwierig bis gar unmöglich! Die Ausbildung als solches beinhaltet Tätigkeiten im Haushalt (österreichische  Küche, Gepflogenheiten, usw.), richtige Körperpflege, richtiges Heben und Niederlegen, usw. bis hin zu den Tücken im Alter (z.B. Demenz).

Fakt ist, dass die 24-Stunden-Betreuung in Österreich nicht mehr wegzudenken ist! Und nur durch einen fairen gegenseitigen Umgang in der Betreuung funktioniert dies auf Dauer! Zu diesem "fairen Umgang" gehört als Beispiel auch die faire Entlohnung der PersonenbetreuerInnen.

Zum Schluss sei hier noch etwas gesagt: eine "24-Stunden"-Betreuung heiß NICHT, dass eine Betreuungskraft 24 Stunden durchgehend arbeiten kann/muss - dies ist nicht möglich! Entsprechende Freizeit sollte bzw. muss den Betreuungskräften eingeräumt werden.

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